Angelsportverein Niederstetten. e.V.
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Jugendarbeit
Jugendmitglieder im ASV
Die Jugendlichen im Verein sind unser Nachwuchs und die
Zukunft im ständigen Generationenwechsel. Durch die Arbeit
mit den Jugendlichen vermitteln wir unsere Werte und
Verbundenheit mit der Natur. Hierbei unterstützt uns der
Jugendwart.
Zum Jugendwart sind erfahrene Angler mit großem,
theoretischem Wissen und sportlichem Können,
hervorragender Kameradschaftlichkeit und einwandfreiem
Charakter zu bestellen.
Der Jugendwart, ggf. unterstützt von seinem Stellvertreter,
hat den Junganglern durch theoretische Schulung ein gutes
Wissen in der Fisch-, Köder-, Geräte- und Gewässerkunde
sowie der Fischhege und Gewässerpflege zu vermitteln, sie
mit den rechtlichen Bestimmungen der Organisation, der
Verwaltung und Presse vertraut zu machen, sie in der
Wurftechnik zu schulen, sie am Gewässer zu beaufsichtigen
sowie sie in allen Fragen zu beraten und ihnen ein
vorbildlicher Kamerad zu sein.
Alle zu ergreifenden Maßnahmen müssen das Ziel haben, die
Jungangler zu verantwortungsbewussten und
kameradschaftlichen Anglern zu erziehen.
Feste feiern
Vatertag und Herbstfest
Feste feiern und die Gemeinschaft pflegen - das ist uns
natürlich ein Anliegen. Zum jährlichen Vatertagsfest bewirten
wir an unserer Vereinshütte die Wanderer und
Vereinsfreunde. Die Einnahmen nutzen wir für
Besatzmaßnahmen und Investitionen.
Einen Wagen bauen und am Herbstfestumzug in
Niederstetten teilnehmen, eine tolle Sache. Wenn wir die
Möglichkeit dazu haben und nicht gerade den Weinbrunnen
bewirten sind wir dabei.
Auch mit unserem Partnerverein aus Waldenbuch treffen wir
uns regelmäßig. Dass wir die Feste hier feiern, wie sie fallen,
ist selbstverständlich.
Vereinsaufgaben
Hege und Besatz
Der Gewässerwart achtet auf Wassergüte und
Verschmutzung der Gewässer auch am Ufer. Im Fall einer
Verschmutzung hat er, wenn möglich, diese sofort abzustellen
oder die Ursache bzw. den Urheber festzustellen und
unverzüglich dem 1. oder 2. Vorsitzenden zur weiteren
Veranlassung zu melden.
Bei einem Fischsterbens oder bei Verdacht eines solchen
wird er sich an den betreffenden Ort zu begeben, und die
erforderlichen Wasserproben entnehmen.
Die Gewässerwarte bilanzieren anhand der Fangkarten die
Bestände in den Gewässern um dann über Art, Größe und
Menge des zu beschaffenden Besatzes dem Vorstand
Vorschläge und Angebote zu unterbreiten und das
sachgemäße Einsetzen zu überwachen. Er kann sich von den
bei der Ausübung des Angelns angetroffenen Personen die
Ausweispapiere, den erzielten Fang sowie das Angelgerät
vorzeigen zu lassen.
Gerätewart, Schriftführer, Kassiererin
Der Kassierer hat Ein- und Ausgaben, getrennt nach laufend
nummerierten Belegen, ordnungsgemäß zu verbuchen. Aus
den Belegen müssen Zweck, Datum und Betrag der
Zahlungen klar ersichtlich sein. Weitere Aufgaben sind:
Durchführung des Beitragseinzugs (Lastschriftverfahren, 1 x
Jahr)
Kontrolle ausstehender Beiträge und Durchführung des
Mahnwesens
Überwachung und Prüfung von
Meldungen/Beitragsleistungen gegenüber weiteren
Behörden/Institutionen
Meldungen bei angeschlossener Verbandszugehörigkeit zum
Mitgliederbestand/zur Festsetzung der Verbandsbeiträge
Der Schriftführer fertigt über alle Vorstandssitzungen und
Mitgliederversammlungen eine kurze Niederschrift an, aus
der die gefassten Beschlüsse, die erstatteten Berichte und
getroffenen Entscheidungen ersichtlich sind.
Er hat alle im Geschäftsbetrieb notwendigen Schreiben
anzufertigen, abzusenden und eine Sicherung zu speichern.
Er meldet die Vereins-Mitgliederzahl und deren Anschriften
jährlich an den Verband und informiert die Mitglieder jährlich
mit dem Jahresanschreiben. Er informiert den Kassier über
Neuaufnahmen, Austritte und Ummeldung von Mitgliedern.
Ferner führt er die Mitgliederdatei.
Der Gerätewart hat alle Anschaffungen des Vereins
sachlicher mit Anschaffungspreis, Anschaffungsdatum und
Verbleib zu inventarisieren und sie gegen
Empfangsbekenntnis an die hierfür in Frage kommenden
Personen oder Stellen innerhalb des Vereins auszugeben.
Nicht ausgegebene Geräte wie Netze, Reusen,
Fischtransportbehälter und vieles mehr hat er an geeigneter
Stelle aufzubewahren, vor Beschädigung und Verlust zu
schützen und sie dauernd einsatzbereit zu halten. Sein
Inventarverzeichnis legt er mindestens einmal jährlich dem 1.
oder 2. Vorsitzenden zur Prüfung vor.
Der Gerätewart erstattet der Jahreshauptversammlung einen
Bericht über den Bestand an Geräten und beantragt ggf. die
Absetzung unbrauchbar gewordenen Gerätes.