Angelsportverein Niederstetten. e.V.
© Copyright ASV Niederstetten 2010
Über uns Gründung und Vereinsarbeit "Der ASV-Niederstetten wurde am 04.03.1977 von Michael Kütt, Karl Fink, Ullrich Fischer und Fritz Habel sowie ca. 20 weiteren Mitgliedern gegründet. Die Idee einen ASV zu gründen kam zustande als der Wasserverband "Kaiserstrasse" begann, im Reutal einen See anzulegen. Daraufhin beschlossen die genannten einen Verein ins Leben zurufen. Da der Habels Fritz einen eigenen See besaß, wurde zu Beginn dort geangelt. Dann kam die Pacht vom Roter See, Reutal See und zum Schluss der Rinderfelder und Herrenzimmerner See sowie der Oberstetter See dazu."   Wir unterhalten und pflegen diese Gewässer in unserer Funktion als gemeinnütziger Verein.  Durch unsere Gewässerwarte wird die Wassergüte geprüft und gesichert.  Die Fischbestände werden durch Besatzmaßnahmen ständig erhalten und ergänzt.  Diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wir durch Mitgliedsbeiträge und Veranstaltungserlöse. Durch Helferstunden der Mitglieder können die anstehenden Arbeiten meist abgedeckt werden.   Auszug aus der Vereinssatzung                                   Satzung  § 1  Der Angelsportverein Niederstetten ist eine Vereinigung von Sportfischern. Er hat seinen Sitz in 97996 Niederstetten und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes einzutragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Gerichtsstand ist Bad Mergentheim. § 2  Zweck und Aufgabe des Vereins Der Hauptgrundsatz des Vereins ist die Gemeinnützigkeit. Er sieht daher sein Ziel in der Vertiefung folgender Aufgaben: Ausbreitung und Vertiefung einer waidgerechten, fischereisportlichen Betätigung.Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der gepachteten oder erworbenen Fischwasser.Schaffung neuer, Erhaltung und Verbesserung der bereits bestehenden Gelegenheiten zur Ausübung der fischereisportlichen Betätigung.Ergreifung von Maßnahmen zum Schutze der Gewässer gegen schädigende Einflüsse und Vernichtung der natürlichen Lebensbedingungen der Fische.Vertretung und einheitliche Ausrichtung der Mitgliederinteressen.Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Vorträge und Belehrungen der Mitglieder zur Vertiefung des Wissens um die biologischen Vorgänge im Wasser.Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein verhält sich in Fragen der Parteipolitik, der Rasse und der Religion neutral.  § 3  Mitglied des Vereins kann jeder Bürger sein oder werden, der die Vereinssatzung anerkennt und die darin festgelegten Pflichten erfüllt. Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den 1. Vorsitzenden. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss. Dieser kann die Aufnahme von einer persönlichen Vorstellung abhängig machen. Dem Antragsteller wird über die Aufnahme oder Ablehnung Mitteilung gemacht. Eine Begründung braucht nicht zu erfolgen. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung ist nicht gegeben.Der Verein besteht aus Aktiven, Passiven und Ehrenmitgliedern. a)      Aktive Mitglieder  Aktives Mitglied kann werden, wer nach den Richtlinien des Landesfischereiverbandes Sportfischer ist oder werden will, das 18. Lebensjahr erreicht hat und den Wohnsitz in der Gemeinde Niederstetten oder in einem unmittelbaren Nachbarort hat. Nach diesen Richtlinien ist Sportfischer, wer die Waid aus Liebhaberei ausübt, ohne dass die Tätigkeit im steuergesetzlichen Sinn Haupt- oder Nebenerwerb ist.  b)      Passive Mitglieder  Passives Mitglied kann werden, wer die Bestrebungen des Vereins ideell oder materiell unterstützt.  c)      Ehrenmitglieder  Zu Ehrenmitgliedern können solche Mitglieder ernannt werden, die sich um die Förderung und Ziele des Vereins besondere Verdienste erworben haben.  Sie genießen die Rechte der aktiven Mitglieder und sind von Vereinsbeiträgen befreit. Ihre Ernennung geschieht durch die Hauptversammlung.  d)      Jugendmitglieder (10 bis 18 Jahre) Jugendmitglieder sind Vollmitglieder und haben Stimmrecht.                                                                                                                                                     Die vollständige Satzung als PDF

Der Vorstannd des ASV:

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassiererin Schriftführer Gerätewart Jugendwart Gewässerwarte Beisitzer
Angelsportverein Niederstetten. e.V.
Über uns Gründung und Vereinsarbeit "Der ASV-Niederstetten wurde am 04.03.1977 von Michael Kütt, Karl Fink, Ullrich Fischer und Fritz Habel sowie ca. 20 weiteren Mitgliedern gegründet. Die Idee einen ASV zu gründen kam zustande als der Wasserverband "Kaiserstrasse" begann, im Reutal einen See anzulegen. Daraufhin beschlossen die genannten einen Verein ins Leben zurufen. Da der Habels Fritz einen eigenen See besaß, wurde zu Beginn dort geangelt. Dann kam die Pacht vom Roter See, Reutal See und zum Schluss der Rinderfelder und Herrenzimmerner See sowie der Oberstetter See dazu."   Wir unterhalten und pflegen diese Gewässer in unserer Funktion als gemeinnütziger Verein.  Durch unsere Gewässerwarte wird die Wassergüte geprüft und gesichert.  Die Fischbestände werden durch Besatzmaßnahmen ständig erhalten und ergänzt.  Diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wir durch Mitgliedsbeiträge und Veranstaltungserlöse. Durch Helferstunden der Mitglieder können die anstehenden Arbeiten meist abgedeckt werden.   Auszug aus der Vereinssatzung                                   Satzung  § 1  Der Angelsportverein Niederstetten ist eine Vereinigung von Sportfischern. Er hat seinen Sitz in 97996 Niederstetten und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes einzutragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Gerichtsstand ist Bad Mergentheim. § 2  Zweck und Aufgabe des Vereins Der Hauptgrundsatz des Vereins ist die Gemeinnützigkeit. Er sieht daher sein Ziel in der Vertiefung folgender Aufgaben: Ausbreitung und Vertiefung einer waidgerechten, fischereisportlichen Betätigung.Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der gepachteten oder erworbenen Fischwasser.Schaffung neuer, Erhaltung und Verbesserung der bereits bestehenden Gelegenheiten zur Ausübung der fischereisportlichen Betätigung.Ergreifung von Maßnahmen zum Schutze der Gewässer gegen schädigende Einflüsse und Vernichtung der natürlichen Lebensbedingungen der Fische.Vertretung und einheitliche Ausrichtung der Mitgliederinteressen.Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Vorträge und Belehrungen der Mitglieder zur Vertiefung des Wissens um die biologischen Vorgänge im Wasser.Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein verhält sich in Fragen der Parteipolitik, der Rasse und der Religion neutral.  § 3  Mitglied des Vereins kann jeder Bürger sein oder werden, der die Vereinssatzung anerkennt und die darin festgelegten Pflichten erfüllt. Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den 1. Vorsitzenden. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss. Dieser kann die Aufnahme von einer persönlichen Vorstellung abhängig machen. Dem Antragsteller wird über die Aufnahme oder Ablehnung Mitteilung gemacht. Eine Begründung braucht nicht zu erfolgen. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung ist nicht gegeben.Der Verein besteht aus Aktiven, Passiven und Ehrenmitgliedern. a)      Aktive Mitglieder  Aktives Mitglied kann werden, wer nach den Richtlinien des Landesfischereiverbandes Sportfischer ist oder werden will, das 18. Lebensjahr erreicht hat und den Wohnsitz in der Gemeinde Niederstetten oder in einem unmittelbaren Nachbarort hat. Nach diesen Richtlinien ist Sportfischer, wer die Waid aus Liebhaberei ausübt, ohne dass die Tätigkeit im steuergesetzlichen Sinn Haupt- oder Nebenerwerb ist.  b)      Passive Mitglieder  Passives Mitglied kann werden, wer die Bestrebungen des Vereins ideell oder materiell unterstützt.  c)      Ehrenmitglieder  Zu Ehrenmitgliedern können solche Mitglieder ernannt werden, die sich um die Förderung und Ziele des Vereins besondere Verdienste erworben haben.  Sie genießen die Rechte der aktiven Mitglieder und sind von Vereinsbeiträgen befreit. Ihre Ernennung geschieht durch die Hauptversammlung.  d)      Jugendmitglieder (10 bis 18 Jahre) Jugendmitglieder sind Vollmitglieder und haben Stimmrecht.                                                                                                                                                     Die vollständige Satzung als PDF
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